Bin ich reformiert?

Die Frage scheint überflüssig. Weiß man nicht, zu welcher Kirche man gehört? Tatsächlich: Das weiß nicht jeder. Viele Menschen kennen sich nur als „evangelisch“. In Niedersachsen aber gibt es kein einfaches „evangelisch“. Im Einwohnermeldeamt muss man angeben, ob man evangelisch-lutherisch oder evangelisch-reformiert ist.

Hinzuziehende haben da oft Probleme. Wie sollen sie sich zuordnen?

Hier fünf Hinweise:

  1. Schauen Sie im Familienstammbuch nach. Ist dort eine kirchliche Amtshandlung eingetragen? Wenn ja, dann könnte auf dem Gemeindesiegel lutherisch oder reformiert stehen.
  2. Wie war der Innenraum der heimatlichen Kirche gestaltet? War er eher schlicht – ohne Bilder und Kruzifixe? Waren die Stühle oder Bänke zur Kanzel ausgerichtet? Dann war die Gemeinde reformiert geprägt. In einer lutherischen Kirche sind fast immer Altäre und Kruzifixe zu finden. Und auch die Stühle oder Bänke sind dahin ausgerichtet.
  3. Gab es im Gottesdienst einen längeren Wechselgesang zwischen Pastor/Pastorin und Gemeinde? Wenn es keinen längeren Wechselgesang gab, kommen Sie aus einer Gemeinde reformierter Prägung. In lutherischen Gemeinden ist ein ausführlicher Wechselgesang zwischen Pastor/Pastorin und Gemeinde üblich.     
  4. Wenn Sie im Konfirmandenunterricht einen Katechismus benutzt haben, haben Sie ein weiteres Unterscheidungsmerkmal. In reformierten Gemeinden ist der Heidelberger Katechismus in Gebrauch, in lutherischen Gemeinden der Kleine Katechismus Martin Luthers.
  5. Vielleicht wissen Sie, wie die Gemeindeleitung in Ihrer Heimat genannt wurde. In lutherischen Gemeinden wird oft vom Kirchenvorstand, in reformierten Gemeinden oft vom Kirchenrat (Presbyterium) gesprochen.

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